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Streu- und Räumpflicht in Sörup

04.02.2021

Winterzeit – Streu und Räumpflicht in Sörup

Liebe Söruperinnen und Söruper,

der Winter hat Einzug gehalten, die kalte Jahreszeit beginnt und der erste Schneefall hat eingesetzt.  Die Erfahrung hat gezeigt, dass Eis und Schnee nicht nur ein Vergnügen sind.  Um sicher durch diese Witterungsverhältnisse zu kommen, ist Ihr Einsatz als Grundstückseigentümer für das Räumen bei Schnee und Eis sowie die Reinigung  der Straßen gefragt.
Hierzu einige Hinweise:

Alle innerhalb von Ortsdurchfahrten  gelegenen Landes- und Kreisstraßen sowie die Gemeindestraßen innerhalb von geschlossenen Ortslagen sind zu reinigen. Reinigungspflichtig sind die Gemeinden. Die Gemeinde Sörup hat die Reinigungspflicht durch Satzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.  

Wann muss geräumt bzw. gestreut werden?
Grundsätzlich hat sich die Streu- und Räumpflicht zeitlich dem Verkehrsbedürfnis anzupassen. Gemäß der Satzung der Gemeinde Sörup bedeutet dies:
Von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Was muss geräumt und gestreut werden?
Die  Rad-und Fußwege sind durch die Anlieger von Eis und Schnee frei zu halten. Die Rad- und Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 m.

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.

Sollte der/die Grundstückseigentümer/in nicht selbst in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, können gewerbliche Unternehmen beauftragt werden.

Daher bitten wir alle Grundstückseigentümer, ihrer Schneeräumpflicht ordnungsgemäß nachzukommen.
Die Gemeinde Sörup bedankt sich für Ihre Unterstützung, Sie tragen dadurch dazu bei, dass alle Bürgerinnen und Bürger  während der Winterzeit sicher und gefahrlos unsere Straßen benutzen können.      

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sörup finden Sie unter folgendem Link: https://www.amt-mittelangeln.de/rechtsgrundlagen/1/32168/satzung-über-die-straßenreinigung-in-der-gemeinde-sörup.html

Amt Mittelangeln

FD Bürgerservice