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Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein: Änderungen ab Herbst 2025 geplant

Amt Mittelangeln, den 14.07.2025

Ab dem 1. Oktober 2025 plant das Land Schleswig-Holstein umfangreiche Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein. Ziel ist eine moderne, digitalisierte Verwaltung. Die aktuelle Rechtslage gilt noch bis einschließlich 30. September 2025 – erst danach treten schrittweise neue Gebühren und Verfahren in Kraft.

 

Bis 30.09.2025 bleibt alles wie gehabt

Die Fischereiabgabe beträgt unverändert 10 Euro pro Jahr. Diese kann in den Bürgerbüros Mittelangeln und Sörup oder bei einer Außenstelle der Fischereiaufsicht entrichtet werden – auch für mehrere Jahre im Voraus (maximal bis 2029). Es fallen keine weiteren Gebühren an. 

 

Ab dem 01.10.2025: Neue Gebühren bei Vor-Ort-Bezahlung

Mit Einführung des neuen digitalen Verfahrens ändern sich die Rahmenbedingungen für die Bezahlung vor Ort:

  • Die Fischereiabgabe bleibt bei 10 Euro, jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben.
    Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen, für zwei Jahre 28 Euro usw.

  • Beim Online-Erwerb über das Landesportal bleibt es bis Jahresende 2025 bei 10 Euro pro Jahr – ohne Zusatzgebühr.

 

Ab 01.01.2026: Neue Preisstruktur auch online

Ab Anfang 2026 gelten dann vollständig die neuen Regelungen:

  • Online-Kauf der Fischereiabgabe:
    18 Euro Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr
    (bei Vorauszahlung z. B. 40 Euro für 2 Jahre, 100 Euro für 5 Jahre)

  • Vor-Ort-Erwerb:
    18 Euro Abgabe + 10 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr
    (bei Vorauszahlung z. B. 108 Euro für 5 Jahre)

 

Urlauberfischereischein ebenfalls betroffen

Auch der Urlauberfischereischein ist von den Änderungen betroffen, da er mit der Fischereiabgabe verknüpft ist.

  • Bis 30.09.2025:
    Vor Ort oder online: 20 Euro

  • Ab 01.10.2025:
    Vor Ort: 30 Euro
    Online: 20 Euro

  • Ab 01.01.2026:
    Vor Ort: 50 Euro
    Online: 38 Euro

 

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den geplanten Änderungen, zu Fristen sowie zur Nutzung des Online-Portals sind unter folgenden Links zu finden:

Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

DigiFischDok - Digitaler Fischereischein
Onlinedienst: Erwerb der Fischereiabgabe, Erwerb oder Verlängerung eines Urlauberfischereischeins

 

Bild zur Meldung: © M.Staudt/grafikfoto.de