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Hundekot

Sörup, den 30.01.2009

Immer wieder kommt es zu Beschwerden aus der Bevölkerung, da HundehalterInnen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Straßen, aber auch auf fremden privaten Grundstücken nicht beseitigen. Zur allgemeinen Information wird mitgeteilt, dass Hundekot als Abfall zu werten ist. Entfernt der Hundehalter den Kot nicht, den sei Tier außerhalb des eigenen Grundstücks hinterlässt, gilt dies als unerlaubte Abfallablagerung und muss bei einer entsprechenden Anzeige mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bitte achten Sie beim Gassi gehen darauf, dass sich ihr vierbeiniger Liebling nicht auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Verkehrsraum entledigt. Sollte trotzdem mal ein Malheur passieren, entfernt ein verantwortungsbewusster Hundehalter den Kot seines Tieres und entsorgt ihn vorschriftsmäßig.

Ihre MitbürgerInnen werden es Ihnen danken.

In der Gemeinde Sörup stehen entsprechende Beutelspender zur Verfügung. Sie finden diese im Max-Brusberg-Weg (2 Stück) sowie in der Bahnhofstraße beim Edeka-Markt und in der Schulstraße beim Hinweisschild der „Astrid-Lindgren-Schule“.

 

 

Amt Mittelangeln
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde