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Der SörupPass (Sozialpass)

Richtlinie zur Vergabe

des Sozialpasses der Gemeinde Sörup

“SörupPass“

 

Welchen Zweck hat der SörupPass ?

Der SörupPass soll anspruchsberechtigten Familien und Einzelpersonen die Möglichkeit bieten, kulturelle und sportliche Einrichtungen, zu ermäßigten Gebühren zu nutzen. Damit soll ermöglicht werden, dass auch einkommensschwache Familien und Einzelpersonen am kommunalen Gemeinschaftsleben teilnehmen können.

Wer erhält den SörupPass ?

Den SörupPass können Einwohner/-innen erhalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Sörup gemeldet sind,

sowie deren Familienangehörige, sofern Sie folgende Bescheide vorlegen können:

  • Bescheid über Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II (Arbeitslosengeld II)

  • Bescheid über Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

  • Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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    Ermäßigter Halbjahresbeitrag auf die Ausleihe der angebotenen Medien in der Gemeindebücherei für Erwachsene um 25 %.

    Minderjährige können das Angebot kostenlos nutzen.

  • Ermäßigung bei Kursangeboten der Volkshochschule Sörup e.V. um 25 %

  • Ermäßigung der Gebühren für Anfänger– und Ferienschwimmkurse der DLRG

    Wasserwacht Sörup-Satrup um 25 %

  • Ermäßigung der Teilnahmegebühren bei Angeboten des Söruper Ferien-

    Kinderspaßes um 25 % (abhängig vom Angebot)

  • Ermäßigung des Vereinsbeitrages des STV Sörup e.V. von 1911 um 25 %

  • Ermäßigung des Vereinsbeitrages des Söruper Tennis-Club e.V. um 25 %

     

    Die Angebote im Rahmen des SörupPasses werden jährlich zum 1. Januar vereinbart und veröffentlicht.

    Eine Ermäßigung auf bereits ermäßigte Entgelte ist nicht möglich. Ein Ermäßigungs-anspruch besteht auch dann nicht, wenn die Leistungen durch den Kreis Schleswig Flensburg oder Dritte finanziert werden.

    Gemeinde Sörup

    Der Bürgermeister

        Hier das Merkblatt für Sozialpassinhaber             Hier der Sozialpass-Antrag